Stundensatz in der Gebäudereinigung berechnen — der vollständige Rechenweg
Die ehrliche Antwort auf „Was muss ich pro Stunde nehmen?” ist kein Betrag, sondern ein Rechenweg. Der Betrag hängt an Ihren Ausfallzeiten, Ihren Gemeinkosten und Ihrer Lohngruppe — und die kennen nur Sie. Gemeinsam ist allen nur der Weg dorthin. Er steht hier vollständig, mit den Werten, die 2026 gelten.
Vorweg das Ergebnis, damit Sie wissen, worauf es hinausläuft: Aus 15,00 € Tariflohn werden in der Beispielrechnung unten 35,00 € Verrechnungssatz. Die Differenz ist nicht Gewinn. Sie ist fast vollständig Kosten.
Welche Zahl belegt ist und welche Sie ersetzen müssen
Belegt, gilt für Ihren Betrieb genauso: die Tariflöhne der Lohngruppen 1 und 6 (Lohntarifvertrag Gebäudereinigung, allgemeinverbindlich über die 10. GebäudeArbbV, Stand 17.10.2026), 30 Urlaubstage und 1,85 Stundenlöhne Urlaubsgeld je Urlaubstag (Rahmentarifvertrag, allgemeinverbindlich seit 01.01.2020), 39 Wochenstunden, die Sozialversicherungssätze 2026.
Angenommen, hier gehören Ihre Zahlen hinein: Krankheitstage (15), Rüst- und Wegezeiten (10 %), Umlagen und Berufsgenossenschaft (3,8 %), Gemeinkosten (60.000 € bei zehn Kräften), Material (0,80 €/h), Gewinnaufschlag (8 %).
27,35 € Lohnkosten, 32,32 € Selbstkosten und 35,00 € Verrechnungssatz sind deshalb keine Branchenwerte, sondern das Ergebnis genau dieser Annahmen. Der Rechenweg bleibt derselbe, das Ergebnis ändert sich mit Ihren Zahlen.
Schritt 1: Der Tariflohn ist der Startwert, nicht die Rechnung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gebäudereinigung:
| Lohngruppe | Tätigkeit | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| LG 1 | Innen- und Unterhaltsreinigung | 14,25 € | 15,00 € |
| LG 6 | Glas- und Fassadenreinigung | 17,65 € | 18,40 € |
Quelle: Lohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk, Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung), Stand 17.10.2026.
Beide Sätze sind über die 10. Gebäudereinigerarbeitsbedingungenverordnung allgemeinverbindlich — sie gelten für jeden Betrieb, auch ohne Verbandsmitgliedschaft, und sind bis zum 31.12.2026 befristet. Die übrigen Lohngruppen reichen im Lohntarifvertrag bis 21,64 € (LG 9) und binden nur Verbandsmitglieder.
Was 2027 passiert, ist offen, und das gehört in jede Kalkulation. Die erste Verhandlungsrunde fand am 09.09.2026 statt. Die IG BAU fordert +2,00 € in allen Lohngruppen — Lohngruppe 1 käme damit auf 17,00 €. Die Arbeitgeberseite (BIV) lehnt die Forderung ab. Kommt es zu keinem Abschluss mit neuer Allgemeinverbindlichkeit, fällt die Branchenuntergrenze auf den gesetzlichen Mindestlohn 2027 von 14,60 € zurück. Beide Richtungen sind möglich, und beide treffen jeden Vertrag ohne Preisgleitklausel.
Der Tariflohn ist der einzige Wert in dieser Rechnung, den Sie nicht beeinflussen können. Alle anderen schon.
Schritt 2: Bezahlte Stunden sind nicht verrechenbare Stunden
Hier entsteht der größte Teil der Differenz, und hier wird am häufigsten falsch gerechnet. Eine Vollzeitkraft wird bei tariflichen 39 Wochenstunden für 2.028 Stunden im Jahr bezahlt. Am Objekt steht sie deutlich kürzer.
| Position | Stunden | Herkunft |
|---|---|---|
| Bezahlte Jahresstunden (39 h × 52 Wochen) | 2.028 | tarifliche Wochenarbeitszeit |
| − Urlaub (30 Arbeitstage × 7,8 h) | − 234 | Rahmentarifvertrag, ab 2. Beschäftigungsjahr |
| − Feiertage (10 Werktagsfeiertage) | − 78 | Bundesland-abhängig, 9 bis 11 realistisch |
| − Krankheit (15 Tage) | − 117 | Ihr Wert aus der Lohnbuchhaltung |
| = Anwesenheit | 1.599 | |
| − Rüst-, Wege- und Nebenzeiten (10 %) | − 160 | betriebsindividuell, 5 bis 12 % üblich |
| = verrechenbare Stunden | 1.439 |
Die Produktivquote liegt damit bei 71 %. Wer die Jahreskosten durch 2.028 teilt statt durch 1.439, kalkuliert seine Stunde rund 30 % zu billig — und merkt es erst in der Nachkalkulation, Monate später.
Die 30 Urlaubstage liegen über dem gesetzlichen Mindesturlaub und gelten trotzdem branchenweit: Der Rahmentarifvertrag ist seit 01.01.2020 allgemeinverbindlich, also auch für nicht tarifgebundene Betriebe.
Krankenstand und Nebenzeiten erheben Sie selbst: den ersten aus der Lohnbuchhaltung der letzten zwölf Monate, die zweiten aus einer Woche Mitschreiben — wie lange braucht die Kraft vom Auto bis zum ersten gewischten Quadratmeter, und wie oft fährt sie Material holen?
Schritt 3: Was die Kraft im Jahr tatsächlich kostet
| Position | Betrag | Rechenweg |
|---|---|---|
| Grundlohn | 30.420 € | 2.028 h × 15,00 € |
| Tarifliches Urlaubsgeld | 832 € | 30 Tage × 1,85 Stundenlöhne × 15,00 € |
| Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (21,15 %) | 6.610 € | RV 9,3 + ALV 1,3 + KV 8,75 + PV 1,8 |
| Umlagen U1/U2/U3 und Berufsgenossenschaft (3,8 %) | 1.188 € | betriebsindividuell, 3 bis 5 % üblich |
| Berufskleidung, Vorsorge, Arbeitsmittel | 300 € | Erfahrungswert, prüfen Sie Ihre Belege |
| Personalkosten im Jahr | 39.350 € |
Der Arbeitgeberanteil setzt sich 2026 aus Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % und Pflegeversicherung 1,8 % zusammen; Bemessungsgrundlage ist die Bruttolohnsumme aus Grundlohn und Urlaubsgeld, hier 31.252 €. Umlagen und Berufsgenossenschaft sind die einzigen Posten dieser Tabelle, bei denen Ihr Bescheid gilt und nicht ein Durchschnitt — der Gefahrtarif unterscheidet sich zwischen Unterhalts- und Fassadenreinigung erheblich.
Lohnkosten pro verrechenbarer Stunde: 39.350 € ÷ 1.439 h = 27,35 €.
Aus 15,00 € sind 27,35 € geworden, und es ist noch kein Eimer, kein Auto und kein Büro bezahlt. Das ist Faktor 1,82 — und der Punkt, an dem viele Kalkulationen in dieser Branche bereits unter Wasser stehen.
Schritt 4: Gemeinkosten und Material
Gemeinkosten sind alles, was läuft, ob Sie einen Auftrag haben oder nicht: Fahrzeuge, Versicherungen, Steuerberatung, Software, Telefon, Werbung, Ihr eigenes Geschäftsführergehalt, Büro. Die Rechnung ist einfacher als ihr Ruf — Jahressumme geteilt durch alle verrechenbaren Stunden aller Kräfte.
Für das Beispiel nehme ich 60.000 € bei zehn Kräften mit je 1.439 Stunden — das sind 60.000 € ÷ 14.390 h = 4,17 € pro Stunde. Ihre Zahl steht in der Gewinn- und Verlustrechnung Ihres Steuerberaters; üblich sind 10 bis 20 % vom Umsatz. Weicht sie ab, verschiebt sich der Satz unten eins zu eins mit.
Material — Reinigungsmittel, Tücher, Müllbeutel, Maschinenverschleiß — rechnen Sie entweder pro Objekt ab oder als Pauschale. Im Beispiel 0,80 € pro Stunde — ein tragfähiger Startwert für die Unterhaltsreinigung, aber kein belegter Branchenwert; bei Grundreinigungen und Maschineneinsatz liegt er höher, und eine Scheuersaugmaschine gehört als eigener Maschinenstundensatz in die Rechnung, nicht in diese Pauschale.
| pro Stunde | |
|---|---|
| Lohnkosten | 27,35 € |
| Gemeinkosten | 4,17 € |
| Material und Verbrauch | 0,80 € |
| Selbstkosten | 32,32 € |
Schritt 5: Wagnis und Gewinn
Jetzt — und erst jetzt — kommt der Aufschlag. Acht Prozent sind hier eine Wahl, keine Vorgabe: Es gibt keinen tariflichen oder gesetzlichen Gewinnaufschlag, und was angemessen ist, entscheidet Ihr Risiko. 8 % auf die Selbstkosten sind 2,59 €. Daraus ergibt sich ein Verrechnungssatz von 34,91 €, gerundet 35,00 € netto.
Acht Prozent sind kein Reichtum. Sie sind der Puffer für den Auftrag, der schlechter läuft als gedacht, den Ausfall, den Sie selbst fahren müssen, und die Tarifrunde, die kommt. Wer ohne diesen Aufschlag anbietet, arbeitet kostendeckend — bis zur ersten Abweichung.
Zur Gegenprobe: Marktübliche Sätze liegen 2026 zwischen 25 und 45 € netto, Schwerpunkt 25 bis 35 €. Die 35 € liegen am oberen Rand — und ein Angebot über 24 € deckt bei Tariflohn nicht einmal die Lohnkosten von 27,35 €. Wenn Sie das nächste Mal gegen so einen Preis verlieren, haben Sie nichts falsch gemacht.
Die ganze Rechnung mit Ihren eigenen Zahlen durchzuspielen, dauert im Angebotskalkulator ein paar Minuten — Fläche, Leistungswert und Stundensatz eintragen, Zeitbedarf, Umsatz, Kosten und Marge ablesen.
Der Unterschied zwischen Unterhalt und Glas
Rechnen Sie den Weg oben mit 18,40 € statt 15,00 €: Die Lohnkosten steigen auf 33,55 €, die Selbstkosten auf 38,52 €, der Verrechnungssatz landet bei rund 42 €. Die 3,40 € Tarifunterschied werden durch Nebenkosten, Ausfallzeiten und Gemeinkosten auf rund 7 € gehebelt. Glasreinigung mit dem Unterhaltssatz anzubieten, ist deshalb kein Entgegenkommen, sondern ein Verlust pro Stunde.
Was dieser Satz noch nicht ist
Ein Verrechnungssatz ist noch kein Angebot. Der Kunde will keinen Stundensatz hören, sondern einen Monatspreis für seine Fläche. Dafür brauchen Sie als zweite Zahl den Leistungswert — wie viele Quadratmeter Ihre Kraft pro Stunde schafft. Beide zusammen ergeben den Quadratmeterpreis; wie das rechnerisch aussieht und welche Rahmen nach Gebäudeart üblich sind, steht in Quadratmeterpreise Unterhaltsreinigung.
Und ein Satz, der bei Vertragsschluss stimmte, stimmt zwölf Monate später nicht mehr: Die Tarifrunde zum Januar 2026 machte bei unverändertem Preis aus 2,68 € Gewinn pro Stunde 1,23 €. Wie Sie das erkennen, bevor es das Jahresergebnis frisst, steht in Nachkalkulation.
Rechnen Sie es mit Ihren Zahlen durch. Der Angebotskalkulator nimmt Fläche, Leistungswert und Stundensatz und zeigt Zeitbedarf, Umsatz, Kosten und Marge — kostenlos, ohne Anmeldung, und nichts verlässt Ihren Browser.
Wenn beim Nachrechnen herauskommt, dass Ihre laufenden Verträge unter diesem Satz liegen, ist das keine Rechenfrage mehr, sondern eine Frage der Preisgespräche. Darüber sprechen wir gern in einem kostenlosen Erstgespräch.